Einreichung eines Antrags

Anträge zur Beratung sind bei der Geschäftsstelle in Schriftform, d. h. mit eigenhändiger Namensunterzeichnung versehen, einzureichen. Bei der Einreichung von Anträgen bietet die Geschäftsstelle gerne Hilfestellung.

Die Ethikkommission behält sich vor, auch formgerecht gestellte anonyme Anträge zu bearbeiten.

Antragsstellende sollen den Sachverhalt möglichst konkret darstellen und die zu bearbeitenden Fragen formulieren.

Die Mitteilung personenbezogener Daten von betroffenen Personen sollte im Rahmen des Antrags vermieden werden. Sofern ein Antrag personenbezogene Daten von betroffenen Personen enthält, werden diese Daten von der Geschäftsstelle pseudonymisiert.

Bearbeitung von Anfragen

Die Geschäftsstelle reicht die Anträge an die berichterstattende Person der jeweils zuständigen Arbeitsgruppe weiter und informiert die Kommissionsleitung über die jeweiligen Anträge.

Die Arbeitsgruppe entscheidet, welche Anträge wegen besonderer Eile kurzfristig zu bearbeiten sind. Eilbedürftige Anträge dürfen vor der nächsten Sitzung der Ethikkommission nur mit Zustimmung der Kommissionsleitung und dann auch nur vorläufig beantwortet werden. Nicht eilbedürftige Anträge können bereits vorbereitet und bei der nächsten Sitzung der Ethikkommission, ggf. mit einem Vorschlag zum Inhalt der Beratung, vorgestellt werden. Die Ethikkommission entscheidet über die Inhalte der Beratung durch Beschluss.

Die Ethikkommission entscheidet, ob, in welcher Reihenfolge, mit welchem Inhalt die Beratung erfolgt. Anträge, die nicht das Aufgabengebiet der Ethikkommission betreffen, unsachlich oder beleidigend sind, werden nicht zur Beratung angenommen.

Übersteigen die Anträge die Kapazitäten der Ethikkommission, sind die Anträge im Zweifel nach ihrer Eilbedürftigkeit, ihrer Bedeutung für den Einzelfall, ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit, ansonsten nach dem zeitlichen Eingang bei der Geschäftsstelle zu priorisieren. Die genauen Kriterien sind von der Ethikkommission zu beschließen und auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Ablehnung von Anträgen

Anträge, die nicht das Aufgabengebiet der Ethikkommission betreffen, unsachlich oder beleidigend sind, werden nicht zur Beratung angenommen. Wird ein Antrag auf Beratung abgelehnt, wird dies gegenüber der antragsstellenden Person mit den wesentlichen Entscheidungserwägungen begründet.