Die Ethikkommission kann auf Antrag von Angehörigen der Berufe in der Pflege oder deren Organisationen zu berufsethischen Fragen beraten.  Bei Anträgen von Dritten ist eine Beratung nach dem Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetz nicht möglich, jedoch kann die Ethikkommission prüfen, inwieweit es sich der Sache nach um einen Vorschlag zur Erarbeitung einer Stellungnahme handelt.

Anträge zur Beratung sind bei der Geschäftsstelle in Schriftform, d. h. mit eigenhändiger Namensunterzeichnung versehen, einzureichen. Der Antrag soll den Sachverhalt möglichst konkret darstellen und die zu bearbeitende Fragen formulieren. Die Ethikkommission behält sich vor, auch anonyme Anfragen zu bearbeiten.