Die Ethikkommission kann auf Vorschlag von Angehörigen der Berufe in der Pflege oder deren Organisationen sowie auf eigene Initiative Empfehlungen für berufsethisches Handeln in der Pflege erarbeiten. Anfragen von Dritten können bearbeitet werden, wenn diese eine erhebliche Bedeutung für die Angehörigen der Berufe in der Pflege oder deren Organisationen haben.

Vorschläge zu Empfehlungen sind bei der Geschäftsstelle in Textform einzureichen. Dazu ist in dem Vorschlag der allgemeine Sachverhalt, zu dem eine Empfehlung für berufsethisches Handeln in der Pflege erwartet wird, möglichst konkret zu formulieren und zu begründen.