Die Aufgaben und Arbeitsweise der Ethikkommission für Berufe in der Pflege sind durch die Verordnung des Landes Niedersachsen (EKPflVO) sowie eine Geschäftsordnung geregelt. Die Grundlagen zur Einrichtung der Ethikkommission sind in § 15 des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes festgehalten.