Hinweise

Einreichung eines Antrags auf Beratung

Die Ethikkommission kann auf Antrag von Angehörigen der Berufe in der Pflege oder deren Organisationen in Niedersachsen zu berufsethischen Fragen beraten. Mit dem Antrag soll der Sachverhalt möglichst konkret dargestellt und die zu bearbeitenden Fragen formuliert werden. Anträge zur Beratung sind bei der Geschäftsstelle in Schriftform, d. h. mit eigenhändiger Namensunterzeichnung versehen, einzureichen.  Das Kontaktformular kann einen solchen schriftlichen Antrag nicht ersetzen, aber in einem ersten Schritt zur Kontaktaufnahme mit der Ethikkommission genutzt werden. Bei der Einreichung von Anträgen bietet die Geschäftsstelle gerne Hilfestellung.

Einreichung eines Themenvorschlags für eine Empfehlung

Die Ethikkommission kann auf Vorschlag von Angehörigen der Berufe in der Pflege oder deren Organisationen in Niedersachsen sowie auf eigene Initiative Empfehlungen für berufsethisches Handeln in der Pflege erarbeiten. Vorschläge sind bei der Geschäftsstelle in Textform einzureichen. Dazu soll in dem Vorschlag der allgemeine Sachverhalt, zu dem eine Empfehlung für berufsethisches Handeln in der Pflege erwartet wird, möglichst konkret formuliert und begründet werden. Bei unklaren Sachverhalten oder Vorschlägen hält die Ethikkommission Rücksprache mit der den Vorschlag unterbreitenden Person/Organisation.